Ein grüner Baum vor blauem Himmel

Unsere Strategie

Nachhaltig handeln, Ziele erreichen

Wir haben uns zum Ziel gesetzt, die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt bis zum Jahr 2030 nachhaltig auszurichten. Im Rahmen einer Befragung unserer Anspruchsgruppen haben wir im Jahr 2019 wesentliche Themenfelder identifiziert, in denen wir besonderen Handlungsbedarf sehen und in denen wir wichtige Ziele erreichen wollen. Seit 2018 veröffentlichen wir jedes Jahr einen Bericht nach den Richtlinien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK), in dem wir unsere Strategie, Ziele und Maßnahmen offenlegen und überprüfen lassen.

Sichere und bezahlbare Grundversorgung

Wir legen großen Wert auf die Sicherheit und Qualität dieser Grundversorgung. Dies bedeutet für uns mehr als die Ausfallsicherheit unserer Netze und Technik. Wir wollen mit den uns anvertrauten persönlichen Daten verantwortungsvoll umgehen, unsere Leistungen zu fairen und transparenten Bedingungen erbringen und den gleichberechtigten Zugang zu unserem Versorgungsangebot sicherstellen.

Nachhaltig-innovative Produkte und Dienstleistungen

Über unseren Auftrag als Grundversorger hinaus bieten wir Produkte und Dienstleistungen an, die den Bedürfnissen der Bürger:innen nach einer verantwortungsvollen Lebensweise in besonderem Maße entsprechen. Unsere intelligente Energie- und Kommunikationsinfrastruktur ist dabei das Rückgrat für nachhaltig-innovative Produkte und Dienstleistungen, die den Anforderungen gesellschaftlicher Entwicklungstrends entsprechen.

Klimaschutz

Als Energie- und Telekommunikationsversorger nehmen wir unsere Verantwortung für den Klimaschutz sehr ernst. Unser Ziel ist es, die Unternehmensgruppe bis zum Jahr 2030 klimaneutral aufzustellen. Dabei wollen wir unsere Maßnahmen zur Reduktion und Kompensation von Treibhausgasen und Anpassung an Klimawandelfolgen intensivieren. So leisten wir unseren Beitrag zur Erreichung der lokalen (Klimaneutralität Norderstedts bis 2040), nationalen und internationalen Klimaschutzziele.

Mobilitätswende

Als Infrastrukturgeber für einen Teil des Öffentlichen Nahverkehrs (ÖPNV) in Norderstedt (z.B. durch den Betrieb einer Teilstrecke der U-Bahnlinie U1 in Norderstedt sowie den Bau und die Instandhaltung von Bushaltestellen im Stadtgebiet) wollen wir unsere Kompetenzen nutzen und nachhaltige Mobilitätsformen für die so genannte letzte Meile entwickeln. Dabei legen wir besonderen Wert auf das Teilen von Ressourcen. Bis 2030 werden wir eine Sharing-Plattform aufbauen, unser Netz der Mobilitätsstationen ausbauen und nachhaltige Fortbewegungsmittel zur Verfügung stellen.

Nachhaltige Beschaffung

Als moderner Infrastrukturdienstleister wollen wir bis zum Jahr 2030 die Auswahl von Lieferant:innen und Dienstleiter:innen in unseren Beschaffungsprozessen an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten. Damit kommen wir unserer ökologischen und sozialen Verantwortung nach, die wir als großes regionales Unternehmen tragen.

Zufriedenheit von und Verantwortung gegenüber Mitarbeiter:innen

Die Zufriedenheit unserer Mitarbeiter:innen liegt uns besonders am Herzen. Als großer regionaler Arbeitgeber tragen wir für sie und ihre Familien Verantwortung. Wir wollen den Bedürfnissen der verschiedenen Generationen gerecht werden und Lösungen für eine sich ändernde Arbeitswelt anbieten. Bis zum Jahr 2030 wollen wir daher die Maßnahmen u.a. in den Bereichen Partizipation, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Förderung von Vielfalt, Chancengerechtigkeit, Betriebliches Gesundheitsmanagement und New Work weiter intensivieren.

Bildung für nachhaltige Entwicklung

Wir fördern die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Norderstedt und der Region. Bis zum Jahr 2030 wollen wir eigene BNE-Projekte bei allen Unternehmen der Gruppe etablieren, bereits bestehende BNE-Projekte unterstützen und die Integration von BNE-Aspekten in bereits bestehende Angebote intensivieren. Wir sind überzeugt, dass wir dadurch die Verantwortung für Umwelt und Gesellschaft fördern und die Norderstedter:innen bei einer nachhaltigen Lebensweise unterstützen.

Pressemitteilungen
Veröffentlicht

Norderstedter Gas- und Wärmekunden profitieren schon im Dezember von der Soforthilfe

Stadtwerke Norderstedt setzen die Vorgaben des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes (EWSG) unmittelbar um und entlasten anspruchsberechtigte Gas- und Wärmekunden schon im Dezember 2022.

Der Bundestag hat am 10.11.2022 die Einführung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetztes (EWSG) beschlossen. Der Bundesrat hat am 14.11.2022 dem Gesetz zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden die Erdgas- und Wärmekunden aus Mitteln des Bundes entlastet. Anspruchsberechtigt sind alle Gas- und Wärmekunden mit einem Jahresverbrauch bis 1,5 Millionen Kilowattstunden. Wunsch des Gesetzgebers ist eine Entlastung der Kunden noch in diesem Jahr.

Entlastung der Gaskunden

Der im Dezember fällige Gasabschlag wird erlassen. Die Soforthilfe berechnen die Stadtwerke Norderstedt im Januar 2023 nach einer vorgegebenen Formel individuell für jeden Kunden.  In der Jahresabrechnung wird die errechnete Soforthilfe dem erlassenen Dezemberabschlag gegenübergestellt. Der sich ergebende Unterschied wird mit der Abrechnung ausgeglichen.

Entlastung der Wärmekunden

Bei der Berechnung der Entlastung der Wärmekunden bildet, wie auch für die Gaskunden, der Monat September die Grundlage. Hier hat der Gesetzgeber zum Ausgleich von Preissteigerungen einen pauschalen Zuschlag von 20 Prozent vorgegeben. Da die Stadtwerke Norderstedt nur 11 Abschläge in einem Jahr von den Kunden verlangen, errechnet sich die Soforthilfe wie folgt: Betrag des Wärmeabschlags September multipliziert mit 11 Abschlagsterminen, geteilt durch 12 zuzüglich 20 Prozent.

Einfache und unbürokratische Abwicklung

Im Lastschriftverfahren müssen die Kundinnen und Kunden nichts tun. Beim Ausgleich der zum 30.12.2022 fälligen Abschläge werden automatisch die Gasabschläge herausgerechnet, beziehungsweise die Entlastungsbeträge der Wärme berücksichtigt.

Wer die Abschläge selbst, z.B. durch einen Dauerauftrag, zahlt, kann die Zahlung für Dezember anpassen. Leisten Kundinnen und Kunden weiter den üblichen Betrag, so geht das Geld selbstverständlich nicht verloren, sondern wird als zusätzliche Zahlung in der Jahresabrechnung berücksichtigt.

Erfolgt die Abrechnung der Wärme nicht direkt durch die Stadtwerke, so erhält der Vermieter die gesetzlich vorgegebene Entlastung in seiner Gas- bzw. Wärmerechnung. Die Weitergabe der Entlastung des Vermieters an seine Mieter erfolgt dann im Rahmen der Heizkostenabrechnung.

Verbräuche reduzieren lohnt sich zusätzlich

Da die Soforthilfe unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch des Jahres 2022 erfolgt, lohnt es sich für Sie weiterhin, Energie einzusparen. Denn Ihre Energieeinsparungen wirken sich zusätzlich zur Soforthilfe unmittelbar kostenreduzierend auf die nächsten Abrechnungen aus.

Weitere Informationen unter www.stadtwerke-norderstedt.de/gemeinsam