Unterstützung beantragen
Für Lebensqualität in Norderstedt und der Region
Wir unterstützen Projekte und Organisationen für ein lebenswertes Norderstedt
Wir unterstützen Projekte und Organisationen, deren Engagement für eine hohe Lebensqualität in Norderstedt und der Region sorgen. Um herauszufinden, ob eine Unterstützung zu unseren Zielen und Leitdeen passt und welche Form des Engagements am besten geeignet ist, füllen Sie bitte unseren Förderantrang aus. Unser Team, bestehend aus Marketing, Unternehmenskommunikation und Nachhaltigkeitsmagement sichtet und beruteilt alle eingegangenen Förderanträge am Ende jeden Quartals auf ihre Förderfähigkeit.
Voraussetzungen für unser Engagement - das muss erfüllt werden
Regionalität
Das Engagement ist im Netzgebiet der Stadtwerke Norderstedt oder im Versorgungsgebiet der wilhelm.tel GmbH angesiedelt.
Übereinstimmung
Das Engagement steht im Einklang mit unseren Leitideen und darf diesen nicht widersprechen. Bürgernähe und Kundenorientierung, Nachhaltigkeit und qualitatives Wachstum, Kooperation und Integration, Forschungsdrang und Innovationskraft.
Zu den Leitideen
Der Sponsoring-Antrag
Die Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt fördert vor allem Projekte in der Metropolregion Hamburg und explizit Norderstedt.
Sponsoring
Sponsoring basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und Partnerschaft. Dabei unterstützt der Sponsor Gruppen, Vereine, Institutionen und Einrichtungen mit Geld- oder Sachmitteln sowie Dienstleistungen. Hieran gekoppelt ist eine Gegenleistung der Gesponserten, z. B. die werbewirksame Verwendung des Marken- oder Firmennamens des Sponsors. Darüber hinaus kann der Sponsor i.d.R. die vereinbarten Sponsorships auch kommunikativ im Rahmen seiner Public Relations nutzen. Das gesponserte Projekt/Maßnahme muss ein klares und eindeutiges Ziel haben, damit ein Erfolg des Projektes gemessen werden kann. Das Ziel der Maßnahme muss den Leitideen der Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt entsprechen.
Spende
Eine Spende ist im Gegensatz zu einem Sponsoring eine freiwillige Geld-, Sach- oder Dienstleitung für die keinerlei Gegenleistung vereinbart oder erwartet wird. Unter den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen dementsprechend keine Sachzuwendungen geringen Werts mit Logoaufdruck der Unternehmensgruppe Stadtwerke Norderstedt, die anlässlich von Festen und Feiern gestiftet werden können, wenn aufgrund allgemeiner Lebenserfahrung von vornherein auszuschließen ist, dass damit eine regelwidrige Einflussnahme auf Führung von Amts- und Dienstgeschäften ausgeübt werden kann oder soll. Beispiele hierfür sind Tombolaspenden für Schul-, Kindergartenfeste, für Sportvereine, für Weihnachtsfeiern karitativer und sozialer Einrichtungen.
Kooperationsprojekte
Kooperationsprojekte entstehen aus dem Zusammenschluss von mindestens einem Projektpartner mit den Stadtwerken Norderstedt, um das Projekt, unterstützt mit Fördermitteln der Stadtwerke Norderstedt, realisieren zu können. Art und Umfang der Fördermittel werden individuell festgelegt. Voraussetzung ist, dass das Kooperationsprojekt in den Themenfeldern des Engagements der Stadtwerke Norderstedt angesiedelt ist und seine Umsetzung sich an den Leitideen orientiert und diese unterstützt.